
Der Gewinn aus der Veräußerung eines abschreibungsfähigen Wirtschaftsguts ist insoweit voll zu versteuerndes Einkommen (ordinary income), wie er auf bereits in Anspruch genommene AfA zurückzuführen ist. Nur der darüber hinaus gehende Gewinn kann dagegen als capital gain steuerbegünstigt sein. IRC §§ 124...
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